Feuerbestattungen
Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus
flog durch die stillen Lande als flöge sie nach Haus.
Joseph von Eichendorff
Jeder Verstorbene kann feuerbestattet werden, wenn er zu Lebzeiten seinen Willen schriftlich niedergelegt oder seine Angehörigen darüber informiert hat.
Vor der Einäscherung kann eine Trauerfeier durchgeführt werden oder, wenn es die Angehörigen wünschen, eine Urnentrauerfeier nach der Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung.
Auf den Stuttgarter Friedhöfen unterscheidet man zwischen mehreren Arten von Urnenbeisetzungen in unterschiedlichen Grabstätten.
Das Urnenreihengrab wird für 20 Jahre erworben und ist nur für eine Urnenbeisetzung. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann es nicht mehr verlängert werden.
Das Urnenwahlgrab muss erstmalig für 20 Jahre (möglich sind auch 30 Jahre) erworben werden. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Wahlgräber sind auch Familiengräber deren Laufzeit immer wieder verlängerbar ist.
Es besteht die Möglichkeit eine Urne im Kolumbarium (Urnenwand) auf dem Pragfriedhof beizusetzen. In der Urnenwand sind Nischen für 1 bis 2 Urnen oder 3 bis 4 Urnen eingelassen, die mit einer Metallplatte, welche mit den persönlichen Daten des Verstorbenen versehen sind, verschlossen werden.
Auf dem Waldfriedhof kann auch eine Baumbestattung durchgeführt werden. Diese Grabstätte ist wie ein Urnenwahlgrab in Sonderlage zu erwerben. Die Baumgrababteilungen sind in natur belassener Form zu erhalten. Die Urne wird in unmittelbarer Nähe eines Baumes beigesetzt. Als Gedenkzeichen wird am Baumstamm oder an der Baumverankerung eine Plakette angebracht. Art des Gedenkzeichens und Platz der Anbringung wir vom Friedhofsamt bestimmt.
Der Hauptfriedhof bietet Urnenrasengräber an. Die Gräber dürfen jeweils mit einer liegenden Grabplatte versehen werden. Eine Grabpflege ist nicht notwendig. Die Grabstätte ist wie ein Urnenwahlgrab in Sonderlage erwerbbar.
Der Pragfriedhof Stuttgart verfügt auch über Gemeinschaftsgräber für eine anonyme Urnenbeisetzung.
Weitere Fragen zur Friedhofsverordnung oder den städtischen Gebühren teilen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder schriftlich mit.