Telefon (0711) 87 20 50


 Tag und Nacht

Die ersten Schritte

Alles hat seine Zeit, zusammen zu sein und getrennt zu werden,
gewinnen und verlieren, trauern und getröstet werden.
Alles – hat seine Zeit.

Salomo 3, 1-2
 

 

In Ausnahmesituationen unseres Lebens ist es wichtig, einen Ansprechpartner zu finden, dem wir
vertrauen können.

 

Wenn der Tod in einer Wohnung eingetreten ist, muss zuerst Ihr Hausarzt oder auch der Notarzt verständigt werden. Dieser stellt den Totenschein aus. Erst danach darf ein Verstorbener von einem Bestattungsunternehmen überführt werden.

 

Zu jeder Zeit, Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen erreichen Sie uns unter unserer Telefonnummer
(0711) – 87 20 50

 

Tritt der Tod in einem Alten-, Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung des Arztes. Somit können Sie das Bestattungsinstitut verständigen.

 

Sie sind bei der Wahl für ein Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens weder an den Sterbe-, Beisetzungs- oder Wohnort gebunden. Selbst dann nicht, wenn z.B. durch die Polizei ein Beerdigungsunternehmen mit der Abholung des Verstorbenen (Notsargtransport) beauftragt wurde.

 

Mit viel Einfühlungsvermögen werden Sie von fachlich, kompetenten und langjährigen Mitarbeitern beraten, die selbstverständlich auf Ihre Wünsche eingehen und so für eine individuelle Bestattungsfeier sorgen.

 

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.